Im Hamburgischen Schulgesetz ist in § 12 festgelegt:
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen.
Die sonderpädagogische Diagnostik wird von den Fachkräften des ReBBZ unterstützt, z.T. selbst durchgeführt oder koordiniert.
Die Fachkräfte beraten alle Schulformen bei allen sonderpädagogischen Fragestellungen und haben eine hohe Expertise in qualitativen und quantitativen Diagnoseverfahren. Eine klar definierte Aufgabe der Fachkräfte für sonderpädagogische Diagnostik und Beratung ist, in enger Kooperation mit den regionalen Grundschulen, für die 3. und 4. Jahrgangsstufe einen Unterstützungsbedarf oder einen sonderpädagogischen Förderbedarf für Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LSE) auf der Grundlage von Förderplänen zu klären und die Schulen beratend zu begleiten (Diagnostik in regionaler Kooperation, DirK).