Schulpflichtverletzungen

Wenn Schüler und Schülerinnen über längere Zeit die Schule nicht besuchen, hat dies viele Gründe. Die Bearbeitung von Schulpflichtverletzungen erfolgt in Kooperation mit der meldenden Schule, den Eltern und anderen Vernetzungspartnern. Die Bearbeitung von Schulpflichtverletzungen basiert auf der „Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen“.

Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen

Weitere Informationen finden Sie hier.