Schulbegleitung

Für Schülerinnen und Schüler, deren Teilhabe am Unterricht aufgrund einer komplexen psychosozialen und seelischen Beeinträchtigung gefährdet ist, kann die Schule an das zuständige ReBBZ eine Anfrage auf Schulbegleitung stellen.

Die Genehmigung ist möglich, wenn im Rahmen des Beratungsprozesses deutlich wird, dass sowohl von Schule als auch dem Jugendamt und dem REBBZ alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden.

Schulbegleitung ist immer befristet und unterliegt regelhaft der fachlichen Prüfung durch das ReBBZ.